Wählen Sie eine Unterstützungsform, die zu Ihnen passt.
Die WEISSER RING Stiftung eröffnet Ihnen ein breites Angebot an Gestaltungsmöglichkeiten Ihres Engagements. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr soziales Anliegen so umzusetzen, dass Opfern von Kriminalität nachhaltig und effektiv geholfen werden kann. Dabei profitieren Sie zudem von attraktiven Steuervorteilen. Oder von einem Imagegewinn für Ihr Unternehmen.
Inhalte in der Übersicht
„Unser Vermögen soll nachhaltig und langfristig wirken.“
Gerade, wenn Ihnen die Zukunftsfähigkeit Ihrer Förderung am Herzen liegt, bietet Ihnen die WEISSER RING Stiftung viele Möglichkeiten.
Zustiftungen in den Kapitalstock der WEISSER RING Stiftung bilden eine starke Basis, um die Arbeit der Stiftung umfänglich, verlässlich und nachhaltig zu sichern. Denn Zustiftungen mehren das Stiftungskapital und bleiben in diesem dauerhaft erhalten. Mit den aus dem Kapitalstock erwirtschafteten Erträgen werden die Satzungszwecke der Stiftung erfüllt. Zustiftungen sind grundsätzlich in jeder Höhe möglich.
Gründe für eine Zustiftung an die WEISSER RING Stiftung:
Ab einem Mindestbetrag von 5.000 Euro kann eine Zustiftung mit dem Namen des Förderers („Namentliche Zustiftung“) verbunden werden.
Analog der Zustiftung ist die Gründung eines Stiftungsfonds ohne großen Aufwand möglich. Bereits ab einer Höhe von 30.000 Euro können Sie Ihre Zustiftung mit einer bestimmen Zweckbindung versehen. Steuerlich werden Stiftungsfonds wie Zustiftungen behandelt.
Wenn Sie nachhaltig Gutes tun und eine eigene Stiftung gründen möchten, haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder entscheiden Sie sich für eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts oder für eine Treuhandstiftung unter dem Dach der WEISSER RING Stiftung.
Eine Treuhandstiftung (auch unselbstständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung genannt) wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Träger) oder per Verfügung von Todes wegen errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet.
Anders als eine rechtsfähige Stiftung verfügt eine Treuhandstiftung über keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Rechtsform der Treuhandstiftung ist daher in der Regel das richtige Instrument für den Stifter, der sein Vermögen einem Zweck auf Dauer widmen will, ohne im Rahmen der Satzung eine Struktur schaffen zu müssen, die die Selbstverwaltung einer rechtsfähigen Stiftung erfordern würde.
Als Stifter bestimmen Sie selbst den Stiftungszweck sowie den Namen und die Verwendung der Erträge aus Ihrem Vermögen. Der Zweck sollte mit den Satzungszielen der WEISSER RING Stiftung vereinbar sein.
Wir verwalten Ihre Treuhandstiftung. Dazu zählen Kontoführung, Vorbereitung des Jahresabschluss sowie Kontakt zu Finanzbehörden und Wirtschaftsprüfern. Die Mindesthöhe des Grundstocks einer Treuhandstiftung unter Verwaltung der WEISSER RING Stiftung beträgt 100.000 EURO. Dieses Kapital wird als Sondervermögen separat gebucht.
Die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts erfordert ein eigenes Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung sowie die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht. Diese Stiftung ist eine selbstständige juristische Person. Die Gründung setzt für ein wirkungsvolles Handeln ein gewisses Grundkapital voraus. Die finanzielle Mindestausstattung Ihrer selbstständigen Stiftung unter Stiftungsverwaltung der WEISSER RING Stiftung sollte 250.000 Euro betragen.
Nutzen Sie Ihren Gestaltungsspielraum – der Staat fördert Ihr gesellschaftliches Engagement.
Bringt ein Stifter unwiderruflich ein bestimmtes Vermögen in eine gemeinnützige Stiftung ein, so leistet das Steuerrecht wertvolle Hilfe – nicht nur für die Stiftung, indem die Erträge ohne Steuerlast zur Erfüllung des Stiftungszweckes verwendet werden können, sondern auch für den Stifter. Wer zustiftet oder spendet, kann dies ganz oder teilweise unter Vorlage einer Zuwendungsbestätigung als Sonderausgaben gelten machen.
Insgesamt können bis zu zwanzig Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen werden (§ 10b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG). Zustiftungen können zusätzlich bis zu einem Höchstbetrag von 1.000.000 Euro pro Person im Jahr selbst und über den Zeitraum der folgenden neun Jahre geltend gemacht werden (§ 10b Abs. 1a S. 1 EStG).
Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 16b ErbStG sind gemeinnützige oder mildtätige Körperschaften von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer befreit.
Vielleicht gibt es auch für Sie Momente, in denen Sie darüber nachdenken, was in Ihrem Leben wichtig war und was Bestand hat.
Eine Beschäftigung mit dem Tod, gerade mit dem eigenen, ist für viele Menschen ein eher schwieriges Thema. Der Gedanke an ein Testament erinnert an die eigene Endlichkeit.
Doch ein Testament birgt die Chance, Ihren Nachlass nach Ihren persönlichen Vorstellungen zu regeln. Es sorgt dafür, dass Werte und Ideale, die Ihnen wichtig sind, weiterleben. Weitergeben verleiht dem Leben Sinn – und immer mehr Menschen wollen ihren Nachlass verantwortungsbewusst gestalten, um die Welt zu einem besseren Ort für die nächste Generation zu machen.
Vor allem wer keine eigenen Nachkommen hat, sucht nach Alternativen, um sein Erbe weiterzugeben.
Die WEISSER RING Stiftung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Engagement auch in der Zukunft wirken zu lassen. Durch eine testamentarische Begünstigung helfen Sie sinnvoll und nachhaltig, unsere Satzungsziele umzusetzen und Opfer von Gewalt und Kriminalität zu unterstützen.
Unsere Broschüre möchte Ihnen eine erste Orientierung rund um das Thema „Vermächtnis und Stiften“ geben. Gerne senden wir Ihnen die Informationen auch per Post zu.
Gemeinnützige Organisationen wie die WEISSER RING Stiftung sind von der Erbschaftssteuer befreit. So kommt alles, was Sie der Stiftung zuwenden, zu 100 Prozent den satzungsgemäßen Projekten zugute.
Ihre Spende hilft!
Auch Spenden sind der WEISSER RING Stiftung willkommen. Spenden fließen nicht in das Stiftungskapital ein, sondern werden zeitnah und innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für laufende Projekte verwendet.
WEISSER RING StiftungIBAN: DE44 3607 0050 0150 5098 00BIC: DEUTDEDEXXX
Sie haben weitere Fragen? Wenden Sie sich gerne direkt an uns:
Manuela HaasKoordinatorin und Ansprechpartnerin
Telefon: 06131 8303-37E-Mail: haas@weisser-ring-stiftung.de