Die WEISSER RING Stiftung

Die WEISSER RING Stiftung wurde im Jahr 2012 als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Düsseldorf gegründet.

Eine kontinuierliche, dauerhafte Vermögensbindung, bei der nur die Kapitalerträge des verwalteten Stiftungsvermögens verwendet werden, ermöglicht es, Hilfen für Opfer von Straftaten, Kriminalprävention und Forschungsprojekte langfristig und nachhaltig zu fördern. Dadurch ist die WEISSER RING Stiftung die ideale Ergänzung zum WEISSER RING e. V., der seit 40 Jahren mit unbürokratischer, schneller und direkter Hilfe den Opfern von Kriminalität im Einzelfall zur Seite steht. 

Inhalte in der Übersicht

    Zweck der Stiftung

    Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

    Die WEISSER RING Stiftung fördert

    • die Hilfe für Opfer von Straftaten,
    • die Kriminalprävention,
    • die Forschung, insbesondere auf dem Gebiet der Kriminologie und Viktimologie,
    • bürgerliches Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke, insbesondere in Form der Aus- und Weiterbildung von Kriminalitätsopferbetreuern.

    Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

    • direkte Zuwendungen und Hilfsmaßnahmen für Kriminalitätsopfer, beispielsweise in Form der Unterstützung von Opferfonds oder der Beratung bei und der Begleitung von Täter-Opfer-Ausgleichen und allgemeinen Ausgleichsverhandlungen,
    • die Förderung der Erforschung der Situation von Kriminalitätsopfern und die Entwicklung und Erprobung von Methoden, Praktiken und wissenschaftlichen Ansätzen zur besseren Bewältigung von Opfersituationen, beispielsweise durch die Vergabe von Stipendien oder der Einrichtung eines Stiftungslehrstuhls,
    • das Angebot der Ausbildung von Opferhelfern und Lotsen in speziellen Programmen, beispielsweise Schulungen in Opferrechten, in Netzwerkarbeit oder in deliktsbezogenen Folgen.
    Satzung

    Satzung der WEISSER RING Stiftung

    Imagebroschüre

    "Nachhaltig handeln"

    Vorstellungsfilm

    Die WEISSER RING Stiftung stellt sich vor

    Erbschaftsbroschüre

    „Werte hinterlassen"



    Stiftungsorgane

    Der Vorstand

    Der Vorstand hat unter Wahrung des in der Stiftungssatzung festgehaltenen Stifterwillens für eine dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks Sorge zu tragen.

    Mitglieder des Vorstands:

    Richard Oetker (Vorsitzender des Vorstands)
    Dr. Guido Krüger (Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
    Bianca Biwer
    Bert Christmann
    Michael Sorge

    Das Kuratorium

    Das Kuratorium überwacht und kontrolliert den Vorstand im Rahmen der ihm nach der Stiftungssatzung zugewiesenen Kompetenzen.

    Mitglieder des Kuratoriums:

    Dr. Patrick Liesching (Vorsitzender des Kuratoriums)
    Gerhard Müllenbach (Stellv. Vorsitzender des Kuratoriums)
    Barbara Richstein
    Prof. Dr. Rudolf Egg
    Manuela Söller-Winkler
    Bernd König



    Satzung und Transparenz

    Die Stiftungssatzung der WEISSER RING Stiftung bestimmt den Stiftungszweck und damit die Basis unserer Arbeit. In der Satzung sind zudem die Grundlagen der Stiftung wie Name, Sitz und Rechtsform dokumentiert. Ein wichtiger Teil befasst sich mit der Organisationsform und den Gremien. In den entsprechenden Paragrafen sind die Zusammensetzung und Aufgaben der Gremien festgelegt.

    Satzung

    Satzung der WEISSER RING Stiftung

    Ohne unsere Unterstützer wäre unsere Arbeit nicht erfolgreich möglich. Ihnen gebührt unser besonderer Dank.

    Vor allem unseren Partnern, Stiftern und Spendern gegenüber sind Transparenz und Verlässlichkeit wichtige Grundpfeiler unserer Arbeit. Die gewissenhafte Verwendung der uns anvertrauten Mittel ist die Basis dafür, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken können. Dafür garantieren unter anderem die transparente Struktur der WEISSER RING Stiftung, deren Organe dafür sorgen, dass der Stiftungszweck nachhaltig erfüllt wird, sowie die konservative Anlagestrategie. Die Jahresabschlüsse der WEISSER RING Stiftung werden jährlich von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft.

    Die WEISSER RING Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe des jeweils geltenden Stiftungsrechtes. Stiftungsaufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf.

    Als Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen orientiert sich die WEISSER RING Stiftung an den Grundsätzen guter Stiftungspraxis.

    Prospekt

    Grundsätze guter Stiftungspraxis